OLG Frankfurt a.M. zur Weitergabe von Daten durch KfZ-Haftpflichtversicherer & Löschung

In dieser Podcast-Folge geht es um mein Urteil der Woche. Dabei handelt es sich um Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.02.2019, Az.: 11 U 114/17.

In dem Urteil musste sich das OLG Frankfurt a.M. mit der Berufung damit beschäftigen, ob ein KfZ-Haftpflichtversicherer die Daten eines Unfallgeschädigten bzw. Teile dieser Daten aus einem Sachverständigengutachten an eine weitere Firma zur Prüfung des Sachverständigengutachtens geben durfte oder nicht und ob ein Löschanspruch bzgl. der Daten besteht.

Das OLG hat entschieden, dass die Daten gespeichert und wie hier auch im Wege einer Auftragsverarbeitung an eine Firma zur Überprüfung gegeben werden durften. Und ein Löschanspruch besteht nicht, da die Daten nach Art. 17 Abs. 3 lit. e) DSGVO gespeichert werden dürften.

So sehr ich das Ergebnis für richtig halte, geht in dem Urteil dann datenschutzrechtlich doch so einiges durcheinander. Mehr dazu in dieser Podcast-Episode.